Datenschutz Hinweis

Information gemäß Artikel 12, 13 und 14 der EU-Verordnung 2016/679

Die EU-Verordnung 2016/67 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr, verpflichtet den Verantwortlichen den betroffenen Personen Informationen über die Datenverarbeitung zu erteilen.

Der Südtiroler Gemeindenverband Genossenschaft (in der Folge kurz „SGV“), der seit jeher auf die Vertraulichkeit, Genauigkeit, Verfügbarkeit und Sicherheit der personenbezogenen Daten achtet, erteilt demzufolge in seiner Eigenschaft als Verantwortlicher nachstehende Informationen.

Zweck der Datenverarbeitung

Die personenbezogenen Daten werden im Rahmen der normalen Verwaltungstätigkeit, die dem SGV im Sinne seines Statuts oder der gesetzlichen Bestimmungen zustehen, zur Erfüllung administrativer und buchhalterischer Funktionen erhoben und verwaltet oder zu Zwecken, die eng mit der Ausübung von Rechten und Befugnissen der Bürger und/oder Verwalter der Gemeinden und Bezirksgemeinschaften (Mitglieder des SGV) zusammenhängen;

Verarbeitung von besonderen Daten und/oder von personenbezogenen Daten über strafrechtliche Verurteilungen und Straftaten

Es kann vorkommen, dass diese Verwaltung bei der Erfüllung spezifischer institutioneller Aufgaben in den Besitz von Daten gelangt, die in der EU-Verordnung Nr. 679/2016 als "besonders" definiert, d.h. diejenigen, aus denen die Herkunft (vgl. Art. 9 Abs. 1 erster Satzteil) abgeleitet werden kann, oder religiöse Überzeugungen, politische Meinungen, die Mitgliedschaft in politischen Parteien, Gewerkschaften, Vereinigungen religiöser, philosophischer, politischer oder gewerkschaftlicher Natur, das Sexualleben sowie der Gesundheitsstand und/oder strafrechtliche Verurteilungen und Straftaten. Die Verarbeitung dieser Kategorie von Daten in Ausübung der vom Statut des SGV vorgesehenen Zwecke und als Auftragsverarbeiter der Mitgliedskörperschaften bedarf keiner Zustimmung durch die betroffene Person. Falls der SGV diese Kategorien von Daten für andere Zwecke verarbeiten sollte oder für Zwecke, die nicht von geltenden Bestimmungen vorgesehen sind, muss von der betroffenen Person eine ausdrückliche Zustimmung eingeholt werden.

Verarbeitungsmethoden

Die Daten werden mit informatischen Systemen und/oder in händischer Form verarbeitet, jedenfalls mittels geeigneter Verfahren, welche die Sicherheit und Vertraulichkeit und die Verfügbarkeit derselben gewährleisten.

Die Mitteilung der Daten

ist fakultativ.

Die fehlende Mitteilung der Daten

hat zur Folge, dass der SGV daran gehindert wird, den von den betroffenen Personen eingereichten Anträgen zu entsprechen.

Die Daten können mitgeteilt werden

allen Rechtssubjekten (Ämter, Körperschaften und Organe der öffentlichen Verwaltung, Betriebe oder Einrichtungen), welche im Sinne der Bestimmungen verpflichtet sind, diese zu kennen oder diese kennen dürfen.

Die Daten können

vom Verantwortlichen, von den Auftragsverarbeitern, dem Datenschutzbeauftragten, den Beauftragten für die Verarbeitung personenbezogener Daten und vom Systemverwalter des SGV zur Kenntnis genommen werden.

Die Daten werden

ausschließlich in dem von den Bestimmungen erlaubten Rahmen verbreitet.

Zeitliche Dauer der Datenverarbeitungen und der Speicherung der personenbezogenen Daten

Die Verarbeitungen laut vorliegender Information werden zeitlich nur so lange andauern wie unbedingt notwendig, um der Erfüllung der Verpflichtungen nachzukommen, die dem Verantwortlichen durch nationale und/oder staatenübergreifende Gesetze, sowie durch die Gesetze der Länder, in welche die Daten gegebenenfalls übermittelt werden, auferlegt worden sind.

Rechte der betroffenen Personen

Es wird abschließend darauf hingewiesen, dass die Artt. 15 bis 22 der EU-Verordnung den betroffenen Personen besondere Rechte verleihen. Insbesondere können die Betroffenen vom Verantwortlichen in Bezug auf die eigenen personenbezogenen Daten einfordern: das Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde (Art. 13, Abs. 2, Buchst. d), das Auskunftsrecht (Art. 15); das Recht auf Berichtigung (Art. 16); das Recht auf Löschung - Recht auf Vergessenwerden (Art. 17); das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18); die Mitteilungspflicht im Zusammenhang mit der Berichtigung oder Löschung oder Einschränkung (Art. 19); die Datenübertragbarkeit (Art. 20); das Widerspruchsrecht (Art. 21) und den Ausschluss automatisierter Entscheidungsprozesse einschließlich Profiling (Art. 22).

Verantwortlicher,  Datenschutzbeauftragter

Verantwortlicher der Datenverarbeitung ist der Südtiroler Gemeindenverband (SGV);
Datenschutzbeauftragter ist PSY-LEX GmbH, Ansprechpartner: Dott. Armin Wieser, mit Domizil für dieses Amt am Sitz des Südtiroler Gemeindenverbandes, erreichbar unter der E-Mail-Adresse: dpo@gvcc.net oder PEC-Mail: wieser.armin@legalmail.it.

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