Das Sammeln von Pilzen in Südtirol ist mit Landesgesetz geregelt und unterliegt folgenden Vorschriften:
- Pilze dürfen nur an geraden Tagen zwischen 7 Uhr und 19 Uhr gesammelt werden
- Personen, welche in der Gemeinde ansässig sind, dürfen bis zu 2 kg Pilze pro Tag und Person sammeln
- Personen, welche nicht in der Gemeinde ansässig sind, dürfen bis zu 1 kg Pilze pro Tag und Person sammeln
- Pilze müssen am Fundort grob gereinigt und in einem festen, offenen und gut
durchlüfteten Behälter transportiert werden - die Verwendung von Rechen und Harken ist verboten.
Personen, welche nicht in der Gemeinde ansässig sind, müssen für das Sammeln von Pilzen pro Tag und Person eine Gebühr von 10 € - entrichten. Diese Gebühr wird auf das auf die Gemeinde lautende Postkontokorrent eingezahlt.
Für Informationen zum Postkontokorrent wenden Sie sich bitte DIREKT an die betroffene Gemeinde.
Auf dem Erlagsschein sind der Grund der Einzahlung sowie der Tag bzw. die Tage für die Sammelerlaubnis anzugeben. Die Bestätigung über die Einzahlung der Gebühr ist bei eventuellen Kontrollen zusammen mit einem Personalausweis vorzuweisen.
Ansässige Personen müssen lediglich einen Personalausweis mit sich führen.
weitere Informationen im Bürgernetz.
Für weitere Informationen wenden Sie sich an die entsprechende Gemeinde.
Letzte Aktualisierung: 22.07.2024