Der Präsident des Gemeindenverbandes Andreas Schatzer weist den Vorwurf der Landtagsabgeordneten Miriam Atz Tammerle zur Musterverordnung über den Mietwagendienst entschieden zurück.
Die neue Verordnung für den Dienst „Mietwagen mit Fahrer/Fahrerin“ ist vom Südtiroler Gemeindenverband in enger Zusammenarbeit mit den Südtiroler Interessensvertretern der Mietwagen- und Taxiunternehmer sowie Vertretern der Gemeinde Bozen und der zuständigen Landesämter ausgearbeitet worden. Die Verordnung wurde bewusst schlank gehalten, um die bürokratischen Auflagen auf das Notwendigste zu reduzieren. Dabei hielt man sich strikt an die Vorgaben und Bezeichnungen der Landesbestimmungen, die bereits an das Urteil des Verfassungsgerichts angepasst worden sind.
Unter anderem verpflichten diese die Gemeinden ausdrücklich dazu, die finanzielle Leistungsfähigkeit der Fahrunternehmer und das Vorhandensein eines liquiden Vermögens zu überprüfen. Der neue Verordnungsvorschlag enthält in Summe weniger Artikel und Verpflichtungen als die meisten der bisher geltenden Gemeindeverordnungen.
Nicht zuletzt ist er von den Interessensvertretern der Mietwagen- und Taxiunternehmer einstimmig gutgeheißen worden, sodass von unnötigen Auflagen für die Unternehmer keine Rede sein kann, so Präsident Schatzer.