Willenserklärung zur Organspende: Gemeindebedienstete informiert
Der Bedarf an Spenderorganen in Südtirol kann laut aktuellen Zahlen bei weitem nicht gedeckt werden, die Wartelisten sind lang. Ab Sommer 2015 haben die Bürger die Möglichkeit, im Zuge der Ausstellung bzw. Erneuerung des Personalausweises in ihrer Gemeinde eine Willenserklärung zur Organspende abzugeben. Am heutigen 19. März wurden die Bediensteten der Meldeämter über die Neuerungen informiert.
Fast 90 Südtiroler Patienten schienen im Jänner 2014 auf den Wartelisten für ein Spenderorgan auf, während im vergangenen Jahr in Südtirol nur 20 Organe gespendet wurden. "Wenn man sieht, wie weit der Bedarf an Spenderorganen und die Spenderbereitschaft auseinanderklaffen, weiß man um den Handlungsbedarf", eröffnete Landesrätin Martha Stocker den heutigen Informationsnachmittag für die Gemeindebediensteten. Stocker, die von ihren Begegnungen auf den Dialysestationen in Südtirol berichtete, appellierte an die Solidarität, um "Menschen ein zweites Leben zu ermöglichen." Zum Thema der Organspende sei zudem eine Sensibilisierungskampagne mit einer Reihe von Veranstaltungen zu verschiedenen Schwerpunkten geplant, bei denen Experten und Fachleute über medizinische, rechtliche und ethische Aspekte informieren werden.
"Jeder von uns ist vielleicht irgendwann froh, wenn die Datenbank der Organspender gefüllt wird", unterstrich der Präsident des Gemeindenverbandes Andreas Schatzer. Schatzer appellierte an die notwendige Sensibilität gegenüber den Bürgern, die zukünftig im Zuge der Ausstellung bzw. Erneuerung des Personalausweises ihre Willenserklärung in der Gemeinde abgeben und klärte über die nächsten Schritte des Gemeindenverbandes auf. Die Bürger können die Willenserklärung in ihrer Gemeinde laut geltender Regelung im Zuge der Erneuerung oder Ausstellung des Personalausweises abgeben. Wer sich unabhängig davon für eine Organspende entscheidet, hat die Möglichkeit diese Absicht wie bisher über eine Erklärung beim Hausarzt oder bei einer Vereinigung freiwilliger Organspender wie die AIDO zu hinterlegen. Weiters besteht die Möglichkeit, die Willenserklärung des Gesundheitsministeriums in der Brieftasche aufzubewahren.
Im Anschluss informierte der Koordinator des landesweiten Transplantationszentrums am Krankenhaus Bozen Bruno Giacon über die juridischen Aspekte in Zusammenhang mit der Transplantation von Organen und Geweben. Der geschäftsführende Primar der Abteilung Anästhesie und Wiederbelebung am Krankenhaus Bozen Peter Zanon ging auf die klinischen und ethischen Gesichtspunkte der Hirntodbestimmung ein während die Vertreter der Vereinigung der Freiwilligen Organspender "AIDO" Annamaria Saviolo und Ulderico Squeo über die Bedeutung der Organspende und die Rolle der Vereinigung der freiwilligen Organspender referierten. Die Direktorin des psychologischen Dienstes in Bozen Mariantonietta Mazzoldi gab praktische Ratschläge für das Verhalten der Gemeindebediensteten am Schalter.
Ein zweiter Informationsnachmittag für die Gemeindebediensteten findet am Montag, 23. März um 14.30 Uhr ebenfalls im Landhaus 12 in der Kanonikus-Michael-Gamper-Straße 1 in Bozen statt.
(Autor: mp)
Bozen, 20.03.2015
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