Verfassungsreferendum vom 22. und 23. März 2026

Verfassungsreferendum

06.02.2026

Am 22. und 23. März 2026 findet das Verfassungsreferendum zur Bestätigung des Verfassungsgesetzes mit dem Titel „Bestimmungen über das Gerichtswesen und die Einrichtung des Disziplinargerichtes“, das vom Parlament verabschiedet und im Amtsblatt der Italienischen Republik 30. Oktober 2025, Nr. 253, veröffentlicht wurde, statt.

Die Wahllokale sind am 22. März 2026 von 07:00 bis 23:00 Uhr und am 23. März 2026 von 07:00 bis 15:00 Uhr geöffnet. 

Die Wähler*innen erhalten einen Stimmzettel. Die diesbezügliche Stimmabgabe erfolgt durch Ankreuzen von JA oder NEIN.

Überwiegt das JA bedeutet dies, dass der Text des Verfassungsgesetzes angenommen wird und dieses endgültig in Kraft tritt.

Überwiegt das NEIN bedeutet dies, dass die Reform abgelehnt wird. Der Text tritt nicht in Kraft und die bisherigen Bestimmungen bleiben aufrecht.

Es ist kein Beteiligungsquorum vorgesehen.

Die Auszählung der Stimmen erfolgt sofort im Anschluss an die Schließung der Wahllokale, also am 23. März 2026, ab 15:00 Uhr.

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