Rat der Gemeinden

Der Rat der Gemeinden ist ein Beratungsorgan zwischen den Gemeinden und dem Südtiroler Landtag bzw. der Südtiroler Landesregierung.

Er besteht aus 17 Mitgliedern. Dabei handelt es sich teilweise um Rechtsmitglieder sowie teilweise um Mitglieder, die von verschiedenen Gemeindegruppen namhaft gemacht oder von der Versammlung der Bürgermeister gewählt werden.

Die Hauptaufgabe des Rates der Gemeinden besteht in der Begutachtung der Entwürfe von Gesetzen und Verordnungen, welche für die Gemeinden von Interesse sind, bevor sie vom Landtag bzw. von der Landesregierung verabschiedet werden.

Präsident

Vizepräsidenten

Mitglieder

DEU