Selfin wieder Brennercom-Aktionär

27.07.2015

Selfin wieder Brennercom-aktionär

Das Unternehmensgericht Bozen hat auf Antrag der Selfin GmbH den Beschluss des Verwaltungsrates der Brennercom AG vom 26.6.2015 ausgesetzt. „Somit ist die Selfin GbmH einstweilen wieder Brennercom-Aktionär. Am kommenden 3. August wird das Gericht sich nochmals damit befassen und entscheiden, ob die einstweilige Aussetzung bestätigt oder widerrufen wird,“ informiert Präsident Helfer.

Foto: Präsident Geom. Sebastian Helfer

Bozen, 27.07.2015

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