Gemeindeämter öffnen für den Parteienverkehr

08.07.2020

Nach den coronabedingten Schließungen und Einschränkungen sollen die Gemeinden ihren Betrieb wieder normal aufnehmen. Dies hat der Rat der Gemeinden in seiner letzten Sitzung beschlossen. Mit Montag, 13. Juli 2020, sollen der Parteienverkehr und der Schalterdienst wieder ohne Vormerkung möglich sein, sodass alle Dienste wieder vollständig und ohne Einschränkungen gewährleistet sind.

Nachdem mittlerweile fast alle Sektoren ihre Tätigkeit wieder voll aufgenommen haben, ist dies notwendig, um den Anforderungen der Bürger und Unternehmen gerecht zu werden, erklärt der Präsident des Gemeindenverbandes.

Gleichzeitig sollen auch die Angestellten wieder an ihre Arbeitsplätze indenGemeindeämternzurückkehren. Bislang hatten viele Mitarbeiter ihre Arbeit im Homeoffice oder im Smartworking verrichtet bzw. hatten sich bei der Anwesenheit im Büro abgewechselt. Von nun an soll die Anwesenheit am Arbeitsplatz wieder zur vorwiegenden Form der Erbringung der Arbeitsleistung werden. Smartworking soll es nur mehr in begründeten Fällen geben.
Zum Schutz von Mitarbeitern und Kunden müssen natürlich alle notwendigen Maßnahmen ergriffen werden, um die Einhaltung der Sicherheitsvorschriften (Plexiglasscheiben, Mindestabstände, Mund-Nasen-Schutz, Desinfektionsmöglichkeiten usw.) zu gewährleisten, so Andreas Schatzer.

ts/09.07.2020

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