Externe Begleitung für die zwischengemeindliche Zusammenarbeit

Zwischengemeindliche Zusammenarbeit

Bild von mohamed_hassan / Pixabay

Gemäß Art. 7 des LG Nr. 18/2017 („Neuordnung der örtlichen Körperschaften“) können sich die Gemeinden für die Ausübung der mit Landesgesetz übertragenen Befugnisse und Dienste der Formen zwischengemeindlicher Zusammenarbeit bedienen.

Für die Umsetzung/Entwicklung/Förderung der Zusammenarbeit in den jeweiligen Einzugsgebieten besteht dabei die Möglichkeit für die Gemeinden auf eine externe Begleitung zurückzugreifen.

Jene Unternehmen, welche die Gemeinden in diesem Sinn unterstützen und begleiten möchten, müssen sich vorab in eine Liste eintragen lassen, welche vom Südtiroler Gemeindenverband erstellt und fortlaufend ergänzt wird; nach erfolgter Eintragung können sie dann von der Gemeinde beauftragt werden, um gemeinsam die Inhalte des ausgearbeiteten einheitlichen Leitfadens samt darin enthaltenem Leistungskatalog umzusetzen.


Alle Details in Bezug auf die öffentliche Bekanntmachung, die Bewerbung von Anbieter*innen für ‘Unternehmens-/Management-/Organisationsberatung und zugehörige Dienste (Moderation usw.)‘ und die Erstellung einer entsprechenden Liste der Anbieter*innen, sowie den damit zusammenhängenden Leitfaden samt Leistungskatalog finden Sie unter den folgenden links:

Die Bewerbungen für die Eintragung in die Liste können ab dem 05.08.2021 fortlaufend, also ohne Endtermin, erfolgen, zumal es sich um eine offene Liste handelt.




03.08.2021

DEU