Verzeichnis der konventionierten Wohnungen - Strafen nicht notwendig

20.11.2019

Entgegen der Auffassung von Landesrätin Waltraud Deeg hält der Präsident des Südtiroler Gemeindenverbandes Andreas Schatzer nichts von Geldstrafen für Gemeinden, die das vom Gesetz vorgesehene Verzeichnis der konventionierten Wohnungen nicht ordnungsgemäß führen, wie in der Ausgabe der Tageszeitung Dolomiten vom Montag berichtet.

Laut Art. 79 des Raumordnungsgesetzes führen die Gemeinden ein öffentliches Verzeichnis der konventionierten Wohnungen, in dem die Wohnungen, die ohne Wohnbauförderung errichtet werden und jene, die mit Wohnbauförderung wiedergewonnen werden, getrennt anzuführen sind.

Zu diesem Zweck teilt die Landesverwaltung den Gemeinden die Namen der Förderungsempfänger und alle Informationen mit, die für die Aktualisierung des Verzeichnisses und die entsprechenden Kontrolln notwendig sind. „So wie vom Gesetz vorgesehen, kann das Verzeichnis gar nicht geführt werden, da die notwendigen Informationen von der Landesverwaltung nicht geliefert werden. Folglich wäre es nur richtig, dass nicht nur die Gemeinden, sondern auch das Land für seine Säumigkeit bestraft wird“, erklärt der Präsident des Gemeindenverbandes.

Für uns nicht der richtige Weg. Als Rat der Gemeinden haben wir uns deshalb gegen Strafen ausgesprochen. Natürlich sind die Gemeinden angehalten, das Verzeichnis ordnungsgemäß zu führen und kommen dieser Aufgabe, was ihre Zuständigkeit betrifft, meines Wissens auch nach. Zu verbessern wäre hingegen, die Zusammenarbeit und der Austausch unter den Verwaltungen, damit das Verzeichnis so wie vom Gesetz vorgesehen geführt werden kann, so Schatzer.

DEU