Selfin Verwaltungsrat „Klage gegen Brennercom“

03.07.2015

Selfin Verwaltungsrat „Klage gegen Brennercom“

Der Verwaltungsrat der Selfin GmbH - sie ist bekanntlich die Gesellschaft von 102 Gemeinden und 4 Bezirksgemeinschaften Südtirols, welche an der Brennercom AG mit 4,21% am Gesellschaftskapital beteiligt ist - hat sich heute mit den jüngsten Ereignissen rund um die Brennercom AG befasst.

„Die Selfin GmbH wird sämtliche Rechtsmittel ausschöpfen und gegen den Beschluss des Verwaltungsrates der Brennercom AG, mit welchem am 26.6.2015 das Erlöschen der Beteiligung der Selfin GmbH an der Brennercom AG verfügt worden ist, den Gerichtsweg beschreiten, weil aus mehrerlei Gründen für rechtswidrig erachtet,“ fasst Präsident Helfer die Entscheidung des Verwaltungsrates zusammen.

Der Verwaltungsrat der Selfin ist sehr enttäuscht vom Vorgehen der Verantwortlichen der Brennercom. Eine Ankündigung einer Entscheidung in dieser Angelegenheit seitens der Brennercom in schriftlicher Form, wie öffentlich behauptet, in den Medien mehrfach berichtet und geschrieben, ist bei der Selfin GmbH vor dem 26.6.2015 nicht eingegangen. Auch die Entscheidung des Brennercom-Verwaltungsrates über die „Enteignung der Selfin“ hat der Selfin-Verwaltungsrat zunächst aus den Medien erfahren müssen. Der entsprechende Beschluss des Verwaltungsrates der Brennercom ist am Dienstag den 30.6.2015 erst auf schriftlichem Verlangen der Selfin GmbH übermittelt worden. Nicht einmal diesen hat die Brennercom von sich aus der Seflin GmbH geschickt. Auch die Schätzung des Wertes der Beteiligung, auf die sich der Verwaltungsrat der Brennercom im übermittelten Beschluss für die Festlegung der Entschädigung beruft, wurde nicht übermittelt.
„Auf Umwegen hat der Verwaltungsrat der Selfin am 24.6.2015 vom Vorhaben des Verwaltungsrates der Brennercom erfahren, in dieser Angelegenheit in der Sitzung vom 26.6.2015 eine Entscheidung herbeizuführen. Mit einem Schreiben hat die Selfin den Verwaltungs- und Aufsichtsräten der Brennercom tagszuvor unter Verweis auf die Rechtswidrigkeit eines solchen Beschlusses ersucht, von der Behandlung dieser Angelegenheit Abstand zu nehmen,“ bringt Helfer den Unmut des Verwaltungsrates der Selfin GmbH auf den Punkt.

Foto: Präsident Geom. Sebastian Helfer

Bozen, 03.07.2015

Informationen:
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