Befähigungslehrgang für den Leiter der neuen Servicestelle für Bau- und Landschaftsangelegenheiten

Befähigungslehrgang für den Leiter der neuen Servicestelle für Bau- und Landschaftsangelegenheiten

Präsident Schatzer (vorne links) begrüßt die Teilnehmer bei der Auftaktveranstaltung zum Befähigungslehrgang in Meran.

31.01.2019

Neues Landesgesetz für Raum und Landschaft

Das neue Landesgesetz für Raum und Landschaft, welches mit Beginn des Jahres 2020 zur Anwendung kommen soll, bringt für die Gemeindeverwaltungen viele Neuerungen. Davon betroffen sind in erster Linie die Gemeindetechniker und Mitarbeiter der Gemeindebauämter. Das Landesgesetz sieht vor, dass in jeder Gemeinde eine Servicestelle für Bau- und Landschaftsangelegenheiten eingerichtet wird, die für Bürger und Unternehmen und gleichermaßen auch für andere Verwaltungen als einzige Anlaufstelle fungieren soll. Bei dieser Servicestelle werden die Meldungen oder Anträge um Baugenehmigung eingereicht und hier erhalten die Bürger und Unternehmen künftig nach Abwicklung der Verwaltungsverfahren die Baugenehmigungen ausgehändigt.

Um die zukünftigen Leiter der Servicestelle auf ihre neuen Aufgaben vorzubereiten, schreibt das Landesgesetz einen Befähigungslehrgang vor. Der Südtiroler Gemeindenverband wurde von der Landesregierung mit der Durchführung dieses Lehrganges beauftragt. Dieser wird über die Verwaltungsschule des Verbandes abgewickelt und ist in diesen Tagen in zwei Kursreihen in Meran und Neustift gestartet. „In insgesamt 100 Unterrichtsstunden werden die 120 Gemeindebediensteten, die vorwiegend eine Stelle im Bauamt inne haben, darauf vorbereitet, diese neue Aufgabe zu erfüllen“, so Andreas Schatzer, Präsident des Gemeindenverbandes.

Die Referenten im Befähigungslehrgang werden von den entsprechenden Landesabteilungen gestellt, einzelne Lehrmodule werden auch von Freiberufler übernommen, die an der Ausarbeitung des neuen Gesetzes mitgearbeitet haben. Der Direktor der Abteilung Natur, Landschaft und Raumentwicklung Frank Weber wertet das große Interesse am Lehrgang als gutes Zeichen für eine konstruktive Zusammenarbeit zwischen Gemeinden und Landesverwaltung, die wichtig ist, um das Gesetz und die darin vorgesehenen Gestaltungsmöglichkeiten und Verfahrensvereinfachungen erfolgreich zur Anwendung zu bringen.

Der Lehrgang endet im Mai 2019 mit einer Abschlussprüfung. Mit Übernahme ihrer neuen Aufgaben wird den Leitern der Servicestelle dann auch eine finanzielle Besserstellung in Form einer Zulage gewährt.

Bozen, am 31.01.2019

DEU